Mitteilungen

13.11.2023 00:00

Publikation Stille Wahl Ersatz Gemeinderat

Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/25; Stille Wahl

Bis zum Ablauf der Nachmeldefrist für den 2. Wahlgang Ersatzwahl Gemeinderat sind nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen worden, als zu wählen sind. Gestützt auf § 33 c) Abs. 2 GPR hat das Wahlbüro die folgende Kandidatin als in stiller Wahl gewählt erklärt:

 Ersatzwahl Gemeinderat (1 Sitz)
·         Bernauer geb. Kalt, Doris, geb. 1967, Ackerweg 2

Wahlbeschwerden (§§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte GPR) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.

Döttingen, 13. November 2023                                          Wahlbüro Döttingen