Abstimmungen und Wahlen

Urnenöffnungszeiten

Sonntag  09.30 - 10.00 Uhr

Das Abstimmungslokal befindet sich im Gemeindehaus, Parterre, Surbtalstr. 5.


Resultate Abstimmungen / Wahlen

Finden Sie unter www.ag.ch/wabag.


Abstimmungstermine im 2024

3. März 2024
9. Juni 2024
22. September 2024
20. Oktober 2024
24. November 2024

Informationen zu den anstehenden Wahlen und Abstimmungen finden Sie unter www.ch.ch/de/demokratie/abstimmungen/.

 

 

Anleitung für die stellvertretende und briefliche Stimmabgabe

Stellvertretung

Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne bei gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis  zu unterzeichnen.

Briefliche Stimmabgabe

  • Sie kann durch Einwurf im dafür bezeichneten Briefkasten des Gemeindehauses oder durch Aufgabe bei der Poststelle erfolgen. Bei Postaufgabe trägt die Gemeinde die Portokosten.
  • Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens bis zum Ende der fest gelegten Urnenöffnungszeit am Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen.
  • Für die briefliche Stimmabgabe dürfen nur das amtliche Antwortkuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden.

Wer brieflich stimmen will

  • setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis;
  • muss die Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert legen und dieses zukleben;
  • legt das Stimmzettelkuvert sowie den Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert;
  • klebt das Antwortkuvert zu und leitet es rechtzeitig der Gemeindekanzlei zu.
  • Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln 4 Tage vor dem Abstimmungstag per Post übergeben werden. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft.
  • Verspätete eingegangene Kuverts sind ungültig.