Nächtliches Dauerparkieren

Die Bewilligung für das nächtliche Dauerparkieren gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz. Sie berechtigt den Besitzer lediglich, sein Fahrzeug im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes zu parkieren.

Auf den Quartierstrassen gelten die üblichen Verkehrsregeln. Hier darf parkiert werden, wenn das Parkieren nicht verboten ist und eine wenigstens 3 m breite Durchfahrt frei bleibt.

Das Parkieren ist generell verboten:

  • auf Hauptstrassen ausserorts;
  • auf Hauptstrassen innerorts, wenn nicht genügend Platz bleibt für das Kreuzen zweier Motorfahrzeuge;
  • auf dem Trottoir;
  • auf Radstreifen und auf der Fahrbahn neben solchen Streifen;
  • näher als 20 Meter bei Bahnübergängen innerorts;
  • auf Brücken;
  • vor Zufahrten zu fremden Gebäuden oder Grundstücken;
  • bei signalisierten oder markierten Halte- und Parkverboten;
  • an unübersichtlichen Stellen, namentlich im Bereich von Kurven und Kuppen;
  • in Engpässen und neben Hindernissen in der Fahrbahn;
  • auf allen Strassen, wenn nicht eine wenigstens 3 m breite Durchfahrt frei bleibt;
  • auf Strassenverzweigungen sowie vor und nach Strassenverzweigungen näher als 5 m von der Querfahrbahn;
  • auf und seitlich angrenzend an Fussgängerstreifen sowie, wo keine Halteverbotslinie angebracht ist, näher als 5 m vor dem Fussgängerstreifen auf der Fahrbahn und dem angrenzenden Trottoir;
  • auf Bahnübergängen und in Unterführungen;
  • vor Signalen, wenn sie verdeckt würden;
  • vor Hydranten der Wasserversorgung.

Das Trottoir gehört den Fussgängern. Ihr Auto dürfen Sie nur dann dort parkieren, wenn Signale oder Markierungen es ausdrücklich gestatten.

Wo Parkplätze gekennzeichnet sind, dürfen Fahrzeuge nur innerhalb dieser Felder parkiert werden. Bei Parkfeldern am Strassenrand dürfen an diesem Strassenzug ausserhalb der markierten Felder keine Fahrzeuge abgestellt werden.

Beachten Sie besonders auf schmalen Strassen ohne markierte Parkfelder, dass nur auf einer Seite parkiert werden darf, wenn sonst die Vorbeifahrt anderer Fahrzeuge erschwert wird.

Die Parkkarte für nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund kann bei der Abteilung Finanzen Döttingen bezogen werden. Weitere Infos finden Sie im Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund.

Vermietung Garageplätze / Parkplätze

Die Gemeinde Döttingen verfügt über Garageplätze in Tiefgaragen, welche sie vermietet:

  • Quartiergarage Lache/Boge, Rebbergstrasse 10 (unterhalb Schule/Kindergarten
  • Tiefgarage Gemeindehaus, Surbtalstrasse 5

Merkblatt / Interessenformular

Parkplätze J5 Knoten Chilbert

Die Parkplätze beim Knoten Chilbert oberhalb der Umfahrungsstrasse werden seit 1. Januar 2012 durch die Gemeinde verwaltet.

Wer eine Parkkarte für nächtliches Dauerparkieren besitzt, kann dort parkieren. Die Parkplätze können bei besonderen Anlässen als öffentliche Parkplätze benützt werden.