Kindes- und Erwachsenenschutzrecht im Kanton Aargau

Am 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft getreten. Die Behördenorganisation im Kanton Aargau hat sich grundlegend verändert: Die Gemeinderäte sind nicht mehr in der Funktion als Vormundschaftsbehörden tätig. Neu ist das Familiengericht an den Bezirksgerichten als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) tätig und entscheidet erstinstanzlich alle Kindes- und Erwachsenenschutzfälle.

Die Gemeinden sind im neuen KESR insoweit zuständig, dass sie für die Gerichte Abklärungen tätigen und Stellungnahmen verfassen und z.B. auch Gefährdensmeldungen an das Familiengericht weiterleiten.

Weitere Informationen zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht im Kanton Aargau finden Sie hier.

Für die Gemeinde Döttingen ist das Familiengericht Zurzach zuständig:

Familiengericht Zurzach
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Hauptstrasse 40
5330 Bad Zurzach
Tel. 056 269 74 20
Fax 056 269 74 39

Koordinationsperson Gemeinde Döttingen

Rüegger, Sarah, Leiterin Sozialdienst Döttingen-Klingnau
Burger, Mike, Gemeindeschreiber (Stellvertretung)
Tel. 056 269 11 35, E-Mail sarah.rueegger@doettingen.ch


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Allgemeine Informationen zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht im Kanton Aargau

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht im Kanton Aargau

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