Benützung Schul- und Sportanlagen
Die Gesuche für die Benützung von Schul- und Sportanlagen ist die Gemeindekanzlei zuständig.
Gemeindekanzlei
Surbtalstrasse 5
5312 Döttingen
gemeindekanzlei@doettingen.ch
Telefon 056 269 11 30


Die Gesuche für die Benützung von Schul- und Sportanlagen ist die Gemeindekanzlei zuständig.
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