Benützung Schul- und Sportanlagen
Die Gesuche für die Benützung von Schul- und Sportanlagen ist die Gemeindekanzlei zuständig.
Gemeindekanzlei
Surbtalstrasse 5
5312 Döttingen
gemeindekanzlei@doettingen.ch
Telefon 056 269 11 30
Weitere nützliche Downloads
Reglement über die Benützung der Schul- und Sportanlagen
Benützungsgesuch für die Schul- und Sportanlagen


