Mitteilungen
Räumung Gräber auf dem Friedhof Bogen
Nach Ablauf der ordentlichen Grabruhe ist die Räumung der
- Urnengräber Nrn. 101 bis 154 (Beisetzungsjahre 1994 bis 2004)
- Erdbestattungsgräber Nrn. 163 bis 172 (Beisetzungsjahre 1991 bis 2001)
- Kindergräber Nrn. 1 bis 4 (Beisetzungsjahre 1993 bis 2000)
auf dem Friedhof Bogen geplant. Gemäss der Kantonalen Bestattungsverordnung gilt eine Grabruhe von mindestens 20 Jahren.
Die Angehörigen haben die Möglichkeit, die Graboberfläche bis spätestens 26. April 2026 selber zu räumen und über die Grabsteine zu verfügen. Sofern die Angehörigen bis zum 26. April 2026 keinen Anspruch auf die Bepflanzung, den Grabschmuck und den Grabstein erheben, wird die Graboberfläche nach Ablauf der Frist durch das Bauamt geräumt.
Die bei der Gemeinde registrierten Vertreter der Verstorbenen wurden mittels Brief persönlich informiert.
Für Auskünfte steht die Gemeindekanzlei Döttingen gerne zur Verfügung.
Gemeinderat Döttingen


