Adressänderungen

Einwohnerinnen und Einwohner müssen den Einwohnerdiensten melden, wenn sie innerhalb der Gemeinde bzw. des Gebäudes umziehen (§ 7 Abs. 2 lit. a des Register- und Meldegesetzes). Die Meldefrist beträgt 14 Tage.

Der Kanton Aargau sowie weitere Kantone haben sich zum Verbund eUmzug Schweiz zusammengeschlossen und bieten eine gemeinsame Lösung für die online Adressänderung an.

Ab 4. September 2017 können Sie An-, Ab- und Ummeldungen bequem online unter    erfassen, die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste entfällt dadurch. Der aktuelle Stand der Verarbeitung wird dem Meldepflichtigen jeweils per Mail mitgeteilt. Bei Zu- oder Wegzug ins Ausland kann der Dienst leider nicht genutzt werden.

Bei fachlichen Problemen melden Sie sich bitte bei den Einwohnerdiensten Döttingen, per E-Mail an einwohnerdienste(at)doettingen.ch oder Tel. 056 269 11 30.

Bei persönlicher Anmeldung am Schalter sind folgende Unterlagen mitzubringen:

 

Schweizer/innen

  • Genaue Adresse und Umzugsdatum
  • Meldebestätigung
  • Mietvertrag oder Bestätigung Verwaltung / Vermieter


Ausländer/innen

  • Genaue Adresse und Umzugsdatum
  • Ausländerausweis
  • Meldebestätigung
  • Mietvertrag oder Bestätigung Verwaltung / Vermieter

 

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