Adressänderungen
Einwohnerinnen und Einwohner müssen den Einwohnerdiensten melden, wenn sie innerhalb der Gemeinde bzw. des Gebäudes umziehen (§ 7 Abs. 2 lit. a des Register- und Meldegesetzes). Die Meldefrist beträgt 14 Tage.
Der Kanton Aargau sowie weitere Kantone haben sich zum Verbund eUmzug Schweiz zusammengeschlossen und bieten eine gemeinsame Lösung für die online Adressänderung an.
Sie können Sie An-, Ab- und Ummeldungen bequem online unter
erfassen, die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste entfällt dadurch. Der aktuelle Stand der Verarbeitung wird dem Meldepflichtigen jeweils per Mail mitgeteilt. Bei Zu- oder Wegzug ins Ausland kann der Dienst leider nicht genutzt werden.
Bei persönlicher Anmeldung am Schalter sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Ausweisdokument
- Meldebestätigung
- Mietvertrag oder Bestätigung Verwaltung / Vermieter


