Adressauskünfte
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen von § 16 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz un das Archivwesen (IDAG) erteilt werden. Die Adressauskunft kostet CHF 20.-
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
- Schriftliche Anfrage
- Interessennachweis
- Adressiertes und frankiertes Antwortcouvert
Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.


