Adressauskünfte

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen von § 16 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz un das Archivwesen (IDAG) erteilt werden. Die Adressauskunft kostet CHF 20.-

Für eine Adressauskunft benötigen wir:

  • Schriftliche Anfrage
  • Interessennachweis
  • Adressiertes und frankiertes Antwortcouvert


Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.

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