Hundekontrolle

Die Hundetaxe wird jeweils im Mai mit Rechnung erhoben und beträgt pro Hund ab dem dritten Lebensmonat Fr. 120.--. Die Rechnungen werden gestützt auf das Vorjahr sowie mit Abgleich des AMICUS-Registers ausgestellt.
Um falsche Rechnungen zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Einträge bei AMICUS zu kontrollieren und die Einwohnerdienste (einwohnerdienste@doettingen.ch / 056 269 11 30) über allfällige Änderungen wie Halterwechsel, Neuanschaffung oder Tod eines Hundes zu informieren.

Registrierungspflicht

Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?

Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?

Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Aufnahmepflicht Kot

Gemäss §7 der Hundeverordnung (HuV) gilt die Aufnahme des Kots in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie entlang von Strassen und Wegen. Missachtet ein Hundehalter diese Pflicht, kann er mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken belegt werden.

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial

Gemäss Hundegesetz § 10 (HuG) ist für das Halten und Führen eines „Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“ eine Halterberechtigung obligatorisch, welche beim Kantonalen Veterinärdienst eingeholt werden muss. Dies gilt für folgende Hunderassen und –typen sowie deren Kreuzungen und Mischlinge (z.B. Pitbull x Schäferhund): American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier/American Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Rottweiler.