Gemeindeversammlung

Die Einwohnergemeinde untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative) und wird gebildet durch alle stimmberechtigten Einwohner mit Wohnsitz in der Gemeinde. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens 2 Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Juni) und die Budget-Gemeindeversammlung (im November).

Termine der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen für das Jahr 2024

Einwohnergemeindeversammlung: Mittwoch, 12. Juni 2024
Ortsbürgergemeindeversammlung: Freitag, 14. Juni 2024

Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung: Mittwoch, 13. November 2024
 

Veröffentlichung von Gemeindeversammlungsbeschlüssen

Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz werden folgende Beschlüsse öffentlich publiziert:

EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 15. NOVEMBER 2023

  1. Protokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 31. Mai 2023 (Zustimmung)
  2. Kreditabrechnung Sanierung Trottenweg (Zustimmung)
  3. Kreditbegehren
    3.1 Fr. 280'000.00 Strassenbeleuchtung Erneuerung und Umrüstung LED (Zustimmung)
    3.2 Fr. 250'000.00 Sanierung Rosenweg (Zustimmung)
    3.3 Fr. 260'000.00 Ersatz Beckenfolie im Schwimm- und Kinderbecken (Zustimmung)
    3.4 Fr. 6'273'000.00 Neubau Kindergarten Boge (Zustimmung)
    3.5 Fr. 3'236'000.00 Sanierung Schulhaus Boge (Zustimmung)
  4. Leistungsvereinbarung Spitex RegioKirchspiel (Zustimmung)
  5. Genehmigung Budget Einwohnergemeinde 2024 (Zustimmung)

 

ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 15. NOVEMBER 2023

  1. Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 2. Juni 2023 (Zustimmung)
  2. Genehmigung Budget Ortsbürgergemeinde 2024 (Zustimmung)


Die Beschlüsse der Einwohner- sowie der Ortsbürgergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum.

Gegen diese Beschlüsse kann von 10 % der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Publikation das Referendum ergriffen werden. Formulare zur Sammlung von Unterschriften können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.

Bei Zustandekommen des Referendums wird der entsprechende Beschluss einer Urnenabstimmung unterstellt.

Ablauf der Referendumsfrist: 18. Dezember 2023

GEMEINDERAT DÖTTINGEN